Die KfW bietet gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Zuschuss 455-B an. Eigentümer und Ersterwerber sowie Mieter aller Altersgruppen können das Programm nutzen, um Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren oder sich die zusätzlichen Kosten beim Erwerb einer Immobilie, die für die Herstellung des barrierearmen Zustands ausgewiesen sind, erstatten zu lassen.
Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 Prozent pro Antrag.
Einen Antrag kann stellen, wer mindestens 2.000 Euro investiert. Förderfähig sind Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Hierbei sind alle Zusagen aus „Altersgerecht Umbauen –Kredit und Investitionszuschuss (159/455)“ und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 zu berücksichtigen. Sofern für Einbruchschutzmaßnahmen ein Investitionszuschuss in Anspruch genommen wird, sind die Investitionskosten von maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit auf den Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro anzurechnen.
Der Zuschuss kann im KfW-Zuschussportal beantragt werden.
Weitere Informationen zum Zuschuss hier.
Zusätzlich soll der Schutz vor Wohnungseinbruch verbessert werden. Alternativ können natürliche Personen auch eine Zuschussförderung „EinbruchschutzInvestitionszuschuss“ (455-E) und „Barrierereduzierung Investitionszuschuss“ (455-B) aus dem Programm Altersgerecht Umbauen beantragen. Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit, den Sie vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen.